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FRAGEN UND ANTWORTEN - IMAGEFLUG.DE

Ihre Fragen und unsere Antworten

 

Wie hoch und wie weit fliegen Sie?

Wir fliegen im Szenario „Offen“ für Drohnen und Flüge mit geringerem Risiko und für typische / alltägliche Anwendungsszenarien
 
Die maximale erlaubte Flughöhe: 120 Meter über Grund
Alle Flüge erfolgen in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight), oder es steht ein Beobachter neben dem Piloten, der stattdessen die Drohne im Blick hat und im ständigen Kontakt mit dem Piloten steht.

Sind Sie als Drohnenpilot registriert?

Jeder Drohnen-Pilot muss sich online beim LBA (Luftfahrt Bundesamt) registrieren und erhält eine Registrierungsnummer (e-ID). Diese elektronische ID muss auf der Drohne sichtbar angebracht werden. Unsere Registriernummer vom Luftfahrtbundesamt ist: DEUd4jcj1b2vlt10

Wo dürfen Sie fliegen?

Die Frage „Wo darf man fliegen“ soll individuell in den einzelnen EU-Ländern geregelt werden.
Hierzu soll in jedem EU-Land ein eigenes (oder einheitliches) System mit Flugzonen / Flugverbotszonen geschafften werden (unter der Bezeichnung GEO), das regelt, wo genau geflogen werden darf und wo nicht. Diese Daten stehen dann online den Piloten zur Verfügung. Leider wird die Erstellung und Einführung dieses Systems voraussichtlich nicht vor Mitte / Ende 2021 abgeschlossen sein. Bis dahin gelten weiterhin die Vorgaben der alten Drohnenverordnung 2017 (deutschen Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) §21b), sofern sie noch nicht in der neuen EU-Drohnenverordnung durch neuere Vorgaben ersetzt wurden. Daher gelten beispielsweise bis zur Einführung des GEO-Systems weiterhin die „alten“ Regelungen:

  • 1,5 km Abstand zu Flugplätzen
  • 100 m Abstand zu Autobahnen / Bundesfernstraßen / Wasserwegen / Bahnanlagen / Oberleitungen und Kraftwerken / Unglücksorten etc.
  • Flüge über Wohngrundstücken nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Eigentümers.
  • Flugverbotszonen sind zu      beachten – diese werden nicht einheitlich in der EU-Drohnenverordnung,      sondern länderspezifisch geregelt und vorgegeben (GEO-System).
  • Privatsphäre muss beachtet werden – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis (im Landesgesetz verankert, nicht im EU-Drohnengesetz)
  • Unsere Drohnen dürfen auch in der Nähe von Menschen fliegen. Allerdings ist kein Flug über Menschenansammlungen im Freien und kein Flug direkt über unbeteiligten Personen erlaubt. Sollten unerwartet unbeteiligte Personen überflogen werden, so muss dieser Überflug schnellstmöglich beendet werden.
  • Hier gehts zum kompletten neuen EU-Drohnengesetz: https://www.drohnen.de/20336/drohnen-gesetze-eu/

Welche Genehmigungen werden benötigt?

Wir fliegen nur mit Drohnen niedriger EU-Gefahrenklasse und dürfen deshalb grundsätzlich in öffentlichen Bereichen, Grundstücken, Straßen, Plätzen, Wohngebieten fliegen (siehe dazu auch: Wo dürfen Sie fliegen). Nur bei Überflug privater Wohngrundstücke ist eine explizite Genehmigung des Eigentümers erforderlich.

In welcher Auflösung erhalten wir die Fotos/Videos?

  • Auflösung der Fotos: 12 MP (4.000 x 3.000 Pixel)
  • Auflösung der Himmelspanoramen: 128 MP (16.000 x 8.000 Pixel)
  • Auflösung der Drohnenvideos: Full-HD oder 4K (nach Wunsch)


Welche Dateien/Ausdrucke erhalten wir?

Üblicherweise bekommen Sie komprimierte JPEG-Dateien von Ihren Luftbildern und MP4-Dateien von Ihren Videos. Bitte sprechen Sie uns vorher an, wenn Sie dazu besondere Wünsche haben.

Die Posterdrucke aus unseren Luftbildangeboten lassen wir standardmäßig auf glänzendem Fotopapier im Format 60 × 40 cm von einem professionellen Anbieter erstellen. Auf Wunsch sind auch andere Formate, Untergründe und auch verschiedene Bilderrahmen lieferbar. Bitte sprechen Sie uns dazu vorher an.

Bei welchem Wetter fliegen Sie?

Am liebsten fliegen wir bei Sonnenschein und Windstille. Bei Regen, Schnee und starkem Wind fliegen wir aus Sicherheitsgründen nicht. Gutes Licht ist Voraussetzung für hochqualitative Aufnahmen. Manchmal lassen sich in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden bei Sonnenauf- und Untergang interessante Stimmungen einfangen.

Sind die Drohnenflüge versichert?

Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich für alle Drohnen vorgeschrieben (nach Landesvorgabe laut § 43 Luftverkehrsgesetz – LuftVG). Selbstverständlich besitzen wir eine solche Drohnenhaftpflichtversicherung.

Ist es möglich, Objekte oder Personen aus den Bildern zu retuschieren?

Unsere Grafiker retuschieren Ihre Bilder nach Ihren Wünschen. Die Kosten dafür berechnen wir nach Aufwand. Wir machen Ihnen gerne ein konkretes Angebot.
Erschließen Sie neue faszinierende Perspektiven mit Drohnenfotos und -videos von Imageflug.de
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